Verkehrsrecht
Sie hatten einen Unfall und haben dabei einen Sach- oder gar Personenschaden erlitten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Kfz-Haftpflicht einen Anwalt mit der gesamten Abwicklung zu beauftragen. Um eine schnelle Schadensregulierung zu erreichen, ist es ratsam, zeitnah professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt in noch höherem Maße bei Eigenverschulden. Die Kanzlei Geske kann von Anfang an jede Art von Kommunikation mit der gegnerischen Partei und der Versicherung übernehmen.
Darüberhinaus berät Sie die Kanzlei Geske in allen weiteren Fragen, die mit dem Straßenverkehrsrecht zu tun haben. Sei es in einem Bußgeldverfahren, Strafverfahren oder in allen Angelegenheiten rund um die Fahrerlaubnis.